Winterdienst

Sichere Wege bei
Schnee und Eis

Wenn es schneit, sind wir schon unterwegs. Unser Winterdienst sorgt dafür, dass Ihre Mieter sicher zur Arbeit kommen - frühmorgens, zuverlässig, jeden Tag.

Schneeräumung an einem Mehrfamilienhaus
Hauswart beim Schneeräumen in den frühen Morgenstunden
Zuverlässig

Winterdienst ist Vertrauenssache

Bei Schnee und Glätte zählt jede Minute. Als Eigentümer oder Verwaltung sind Sie verpflichtet, Gehwege und Zugänge sicher zu halten - ein Sturz kann teuer werden, nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich.

Unser Winterdienst-Team ist ab dem ersten Schneefall einsatzbereit. Frühmorgens, bevor Ihre Mieter das Haus verlassen, sind Wege geräumt und gestreut. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrmals täglich.

5 Uhr
Einsatzbeginn
24/7
Bereitschaft

Unser Winterdienst umfasst

Alles für sichere Wege im Winter.

  • Schneeräumung auf Gehwegen und Zugängen
  • Räumung von Parkplätzen und Zufahrten
  • Streuen mit Salz oder Splitt
  • Frühmorgens-Einsätze vor Arbeitsbeginn
  • Mehrfache Einsätze bei Dauerschneefall
  • Wochenend- und Feiertagsdienst
  • Räumung von Notausgängen
  • Befreiung von Hydranten
  • Dokumentation aller Einsätze
  • Entsorgung von Schnee bei Bedarf

So funktioniert unser Winterdienst

Professionell organisiert für maximale Sicherheit.

1

Wetterüberwachung

Wir beobachten die Wetterprognosen genau und planen unsere Einsätze entsprechend. Bei Schneewarnung sind wir vorbereitet.

2

Frühmorgens-Einsatz

Bei Schneefall starten wir in den frühen Morgenstunden, damit die Wege geräumt sind, bevor Ihre Mieter das Haus verlassen.

3

Nachrücken

Bei anhaltendem Schneefall kommen wir im Laufe des Tages mehrmals vorbei, um die Wege frei zu halten.

4

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel dokumentiert - wichtig für Ihre Nachweispflicht im Falle eines Unfalls.

Darum Schumacher Winterdienst

Frühmorgens vor Ort

Einsätze ab 5 Uhr, damit Wege vor Arbeitsbeginn geräumt sind.

Rund um die Uhr

Auch an Wochenenden und Feiertagen - immer wenn es schneit.

Rechtssicherheit

Lückenlose Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.

Kurze Wege

Lokale Präsenz in Illnau, Zürich und Winterthur.

Gut zu wissen: Ihre Räumpflicht

Als Eigentümer oder Verwaltung sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Die Gemeinden in der Region Zürich schreiben vor, dass Gehwege vor dem Grundstück bis spätestens 7 Uhr morgens geräumt sein müssen. Bei Unfällen durch Glätte haften Sie - es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie Ihrer Räumpflicht nachgekommen sind.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wir starten mit der Schneeräumung in den frühen Morgenstunden, typischerweise ab 5 Uhr. Unser Ziel ist es, dass alle Wege geräumt sind, bevor Ihre Mieter zur Arbeit gehen - also vor 7 Uhr.
Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrmals am Tag vorbei. Die genaue Frequenz hängt von der Schneemenge ab - bei starkem Schneefall räumen wir alle 2-3 Stunden.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer oder die Verwaltung. Mit unserem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir die Räumpflicht für Sie. Durch unsere lückenlose Dokumentation sind Sie im Schadensfall abgesichert.
Ja, der Winterdienst ist Teil unserer Hauswartungs-Pakete.
Selbstverständlich. Schnee hält sich nicht an Arbeitszeiten - und wir auch nicht. Unser Winterdienst ist 7 Tage die Woche einsatzbereit. An Sonntagen rücken wir allerdings etwas später aus, um die Mieter nicht zu stören.

Bereit für den Winter?

Sichern Sie sich jetzt unseren Winterdienst für die kommende Saison. Je früher Sie buchen, desto besser können wir planen.

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