Sichere Wege bei
Schnee und Eis
Wenn es schneit, sind wir schon unterwegs. Unser Winterdienst sorgt dafür, dass Ihre Mieter sicher zur Arbeit kommen - frühmorgens, zuverlässig, jeden Tag.
Winterdienst ist Vertrauenssache
Bei Schnee und Glätte zählt jede Minute. Als Eigentümer oder Verwaltung sind Sie verpflichtet, Gehwege und Zugänge sicher zu halten - ein Sturz kann teuer werden, nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich.
Unser Winterdienst-Team ist ab dem ersten Schneefall einsatzbereit. Frühmorgens, bevor Ihre Mieter das Haus verlassen, sind Wege geräumt und gestreut. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrmals täglich.
Unser Winterdienst umfasst
Alles für sichere Wege im Winter.
- Schneeräumung auf Gehwegen und Zugängen
- Räumung von Parkplätzen und Zufahrten
- Streuen mit Salz oder Splitt
- Frühmorgens-Einsätze vor Arbeitsbeginn
- Mehrfache Einsätze bei Dauerschneefall
- Wochenend- und Feiertagsdienst
- Räumung von Notausgängen
- Befreiung von Hydranten
- Dokumentation aller Einsätze
- Entsorgung von Schnee bei Bedarf
So funktioniert unser Winterdienst
Professionell organisiert für maximale Sicherheit.
Wetterüberwachung
Wir beobachten die Wetterprognosen genau und planen unsere Einsätze entsprechend. Bei Schneewarnung sind wir vorbereitet.
Frühmorgens-Einsatz
Bei Schneefall starten wir in den frühen Morgenstunden, damit die Wege geräumt sind, bevor Ihre Mieter das Haus verlassen.
Nachrücken
Bei anhaltendem Schneefall kommen wir im Laufe des Tages mehrmals vorbei, um die Wege frei zu halten.
Dokumentation
Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel dokumentiert - wichtig für Ihre Nachweispflicht im Falle eines Unfalls.
Darum Schumacher Winterdienst
Frühmorgens vor Ort
Einsätze ab 5 Uhr, damit Wege vor Arbeitsbeginn geräumt sind.
Rund um die Uhr
Auch an Wochenenden und Feiertagen - immer wenn es schneit.
Rechtssicherheit
Lückenlose Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.
Kurze Wege
Lokale Präsenz in Illnau, Zürich und Winterthur.
Gut zu wissen: Ihre Räumpflicht
Als Eigentümer oder Verwaltung sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Die Gemeinden in der Region Zürich schreiben vor, dass Gehwege vor dem Grundstück bis spätestens 7 Uhr morgens geräumt sein müssen. Bei Unfällen durch Glätte haften Sie - es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie Ihrer Räumpflicht nachgekommen sind.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Bereit für den Winter?
Sichern Sie sich jetzt unseren Winterdienst für die kommende Saison. Je früher Sie buchen, desto besser können wir planen.