1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Schumacher Reinigungen & Umzüge GmbH (nachfolgend «Auftragnehmer») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über Dienstleistungen in den Bereichen Hauswartung, Reinigung, Transport und Entsorgung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande.
Bei Daueraufträgen (z.B. Hauswartung, Unterhaltsreinigung) gilt der Vertrag als geschlossen, sobald beide Parteien den Leistungsvertrag unterzeichnet haben.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Leistungsvertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen.
4.3 Anzahlungen
Bei grösseren Aufträgen (insbesondere Umzügen und Räumungen) kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes verlangen.
5. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Witterungsbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Umständen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Termin einzuhalten. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) kann eine Ausfallentschädigung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnet werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Den Zugang zu den Räumlichkeiten bzw. zum Objekt rechtzeitig zu gewährleisten
- Alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen
- Wertgegenstände und wichtige Dokumente vor Arbeitsbeginn zu sichern
- Notwendige Genehmigungen (z.B. Parkbewilligungen bei Umzügen) rechtzeitig einzuholen
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch Verletzung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeitenden verursacht werden, im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7.2 Haftungsausschluss
Von der Haftung ausgeschlossen sind:
- Schäden an Gegenständen, die nicht ordnungsgemäss verpackt oder gesichert waren
- Schäden durch normale Abnutzung
- Indirekte Schäden und Folgeschäden
- Schäden an nicht deklarierten Wertgegenständen
7.3 Schadensmeldung
Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 3 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu melden. Später gemeldete Schäden können nicht mehr geltend gemacht werden.
8. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9. Kündigung
9.1 Dauerverträge
Dauerverträge (z.B. Hauswartung, Unterhaltsreinigung) können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlicher Vertragsverletzung durch die andere Partei
- Zahlungsverzug trotz Mahnung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der Auftragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Illnau-Effretikon, Schweiz.
Stand: Januar 2026